Genau genommen sind wir Tapeten- und Rostentferner, Verputzer, Grundierer, Tapezierer, Lackierer und Lasierer, Bodenleger, Wandgestalter, Entsorger, Renovierer, Schreiner, Möbelrücker, Trockenbauer, Künstler, Fassadenstürmer, Schimmel-, Sockel- und Kellersanierer, Anstreicher und stets auch Ideengeber, Farbgestalter, Berater und Problemlöser.
Ob Kleinaufträge oder größere Projekte, Privat- oder Geschäftsräume, Neubau, Sanierung oder Renovierung, drinnen oder draußen, anspruchsvoll oder einfach - wir mögen zufriedene Kunden, die sich ebenso über das Ergebnis freuen wie wir.
... darauf können Sie sich stets verlassen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gerne schauen wir uns Ihr Vorhaben an, beraten ausführlich und erstellen Ihnen einen unverbindlichen, kostenfreien Kostenvoranschlag.
Ihr Malermeister Markus Schmidt & Team
Bonn | Wachtberg-Pech, November 2024
Materialien wie Tapeten, Farben & Lacke, Grundierungen & Verputze, Bodenbeläge oder Dämmungen beziehen wir ausschließlich aus dem Maler-Fachhandel wie z.B. SCHLAU in Bonn-Beuel oder der Malereinkaufsgenossenschaft in Bonn. Dies garantiert beste Ergebnisse, eine hohe Lebensdauer und ein problemloses, zügiges Verarbeiten. Der Endpreis reduziert sich; Reklamationen sind nahezu ausgeschlossen.
Bedenken und Risiken, insbesondere in den Bereichen Unterputz und Untergründe, werden von uns - soweit möglich - vorab mitgeteilt. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Erwartungen zu 100% erfüllt werden.
Aufwendungen für Handwerkerarbeiten zu Renovierungs- und Modernisierungszwecken im eigenen Haushalt sind nach § 35a ESTG im Rahmen des Steuerbescheides mit einem Abzug von der tariflichen Einkommensteuer begünstigt: 20 % der Bruttokosten (maximal € 1.200,-) werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten, also die Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten – mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln – werden nicht vom Fiskus bezuschusst. Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn die Rechnung an den Handwerker (pünktlich :-) überwiesen wurde.